Wort davor: Erstlingsbestätigung
Erstlingsbrot
- Belegtext:
von den wüsten höffen soll der von A., nachdem er deren ecker im genieß hat, dem pfarrer und küster ihre accidentia an vier-zeitenpfennig, braatwürsten, erstlings-broten, osterfladen, stroh und kaff entrichten
Datierung: 1635
Fundstelle: CöllnKons. 437
Wort danach: Erstmarkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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