Wort davor: erstgeschlossen
erstgesetzt
- Belegtext:
in den testamenten heyst das substituirn, wenn einer seinen gesetzten erben ein andern undersetzt, im fall so der erstgesetzt erbe tods abgieng
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I 7a
Wort danach: Ersthauser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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