Wort davor: erstellen

ersterben

ersterben (I)

ersterben (I 1)
Erklärung: im Erbwege an jemanden fallen.

ersterben (I 2)
Erklärung: heimfallen.
ersterben (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv.
ersterben (II)

ersterben (II 1)
Erklärung: sterben.

ersterben (II 1 a)
Erklärung: von Menschen.
ersterben (II 1 b)
Sachhinweis: Vgl. KölnZftUrk. I 73f. (Einleitung).
ersterben (II 2)
Erklärung: aussterben.
ersterben (III)
Erklärung: zum Tode verurteilt werden.

Wort danach: ersterblich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten