Wort davor: ersehen

erseigern

erseigern (I)

erseigern (I 1)
Erklärung: amtlich "neue Münzen auf Gewicht und Gehalt prüfen" SchweizId. VII 601.

erseigern (I 2)
Erklärung: die schweren Münzen aussondern und zurückbehalten.
erseigern (II)
Erklärung: erschöpfen, veröden.

Wort danach: erseßlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten