Wort davor: Erscheidung

erscheinen

erscheinen (I)

erscheinen (I 1)
Erklärung: von Personen: sich einfinden, kommen, insbesondere vor Gericht.

erscheinen (I 2)
Erklärung: auftauchen.
erscheinen (I 3)
Erklärung: äußern.
erscheinen (II)

erscheinen (II 1)
Erklärung: etwas nach-, beweisen.
erscheinen (II 2)
Erklärung: erhellen, hervorgehen aus; auch reflexiv.
erscheinen (II 3)
Erklärung: darlegen, kund tun, vorbringen.
erscheinen (III)
Erklärung: Partizip: fällig.
erscheinen (IV)

erscheinen (IV 1)
Erklärung: verfallen.
erscheinen (IV 2)
Erklärung: gebühren.

Wort danach: Erscheinung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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