Ersatzungbrief
Ersatzungbrief (I)
Erklärung:
"Urkunde, die eine Bestimmung der Haupturkunde durch eine andere ersetzt, z. B. wenn ein Kapitalschuldbrief tw. abgezahlt wird".
Wort danach: Ersatzungslast
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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