Wort davor: Ersatzschuldigkeit

Ersatzungbrief

Ersatzungbrief (I)
Erklärung: "Urkunde, die eine Bestimmung der Haupturkunde durch eine andere ersetzt, z. B. wenn ein Kapitalschuldbrief tw. abgezahlt wird".

Ersatzungbrief (II)

Wort danach: Ersatzungslast

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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