Wort davor: Ersatzforderung

Ersatzgeld
Erklärung: "die Summe, mit der ein Ersatzmann zum Eintritt unter die Soldaten erkauft wurde" SiebbWB. II 258.

Wort danach: Ersatzschuldigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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