Wort davor: Errichtung

erringen

erringen (I)
Erklärung: erwerben.

erringen (I 1)

erringen (I 2)
Erklärung: erobern.
erringen (II)
Erklärung: verringern.

Wort danach: errufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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