Wort davor: Errichtung
erringen
erringen (I)
Erklärung:
erwerben.
erringen (I 1)
erringen (I 2)
Erklärung:
erobern.
- Belegtext:
de lannd het er mit seiner hannd ervochten und errungen
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 403
erringen (II)
Erklärung:
verringern.
- Belegtext:
gleichwie aber die tax in diesen fählen ... zu erringen wäre
Datierung: 1713
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 87
Wort danach: errufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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