Wort davor: Erredung
erregen
Erklärung:
geltend machen.
- Belegtext:
das jemands sich sprüch oder forderung, welche ihme etwann seiner güter ... halb erregt werden mögten, besorgt
Fundstelle: FrkLGO. 1618 II 2, 18
erregen (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
beginnen, einleiten.
Wort danach: erreichbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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