Wort davor: Erödung

eröffnen

eröffnen (I)
Erklärung: mitteilen, kundtun.

eröffnen (I 1)
Erklärung: allgemein.

eröffnen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: verraten, verbreiten.
eröffnen (I 2)
Erklärung: weisen, feststellen.
eröffnen (I 3)
Erklärung: im Rechtsgang.

eröffnen (I 3 a)
Erklärung: Urteil verkünden, aussprechen.
eröffnen (I 3 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Schiedsspruch.
eröffnen (I 3 a Spiegelstrich 2)
Erklärung: gerichtlich feststellen.
eröffnen (I 3 b)
Erklärung: Zeugenaussage und ähnliches.
eröffnen (I 3 c)
Erklärung: geltend machen.
eröffnen (I 3 d)
Erklärung: Klage vorbringen.
eröffnen (I 3 e)
Erklärung: namhaft machen.
eröffnen (I 3 f)
Erklärung: ein gerichtliches Verfahren einleiten.
eröffnen (I 4)
Erklärung: jemanden anzeigen.
eröffnen (I 5)
Erklärung: freistellen.
eröffnen (II)
Erklärung: öffnen.

eröffnen (II 1)
eröffnen (II 2)
eröffnen (III)
Erklärung: anheimfallen, frei werden.
eröffnen (IV)
Erklärung: lösen, aufheben.

Wort danach: Eröffnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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