Wort davor: Ernweg
erobern
erobern (I)
Erklärung:
erlangen, bekommen, erwerben.
erobern (I 1)
Erklärung:
allgemein, auch gerichtlich.
erobern (I 1 a)
Erklärung:
Sachen.
- Belegtext:
[die Mühle], die der ... H.v.L. ... mit frönding des gerichtes zu B. eroberet hett
Datierung: 1429
Fundstelle: BergheimUB. 91
- Belegtext:
by iren herlangten rechten vnd herubertem gute
Datierung: 1466
Fundstelle: RappoltsteinUB. IV 361
- Belegtext:
gutter ... mit rechten wisen ... erobern
Datierung: 1500
Fundstelle: BaselUB. I nr. 132
- Belegtext:
gueter ... mit iren diensten erobert
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 374
- Belegtext:
eines jeden handthierung und was einer ungefährlich dermit zu erobern weiß
Datierung: 1542
Fundstelle: CAustr. II 87
Faksimile
- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
erkaufft oder sonst erobert
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. VII 7
- Belegtext:
waß sie ... in mittler zeit ihres ehelichen weßens darzu erobern und gewinnen
Datierung: 1560
Fundstelle: Hilsbach 464
Faksimile
erobern (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung:
erübrigen.
erobern (I 1 b)
Erklärung:
Rechte.
- Belegtext:
de börgerschop na börger rechte erövert unde gewunnen
Datierung: 1510
Fundstelle: Stieda-Mettig 273
Faksimile
erobern (I 2)
Erklärung:
kriegerisch.
erobern (I 3)
Erklärung:
bergmännisch: gewinnen.
- Belegtext:
die eroberenden silber; von denen eroberenden aerzten
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Art. 4
erobern (II)
Erklärung:
Kinder zeugen.
- Belegtext:
wo si dann abgeen und ain khind oder mer hinder inen verlassen das si mit ainander erobert
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 356
- Belegtext:
die E., welche ain khindt bei ime [Michel S.] vormals erobert
Datierung: 1549
Fundstelle: Peetz,VwStud. 259
- Belegtext:
mueß es [der wieder heiratende Teil] seinen bei dem verstorbnen ehelich eroberten kindern eine benente suma gelts ... vorbehalten
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Walther,Tract.
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 23 (1902) 277
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
erobern (III)
Erklärung:
"einen rechtlichen Anspruch durchsetzen".
erobern (IV)
Erklärung:
überwinden.
Wort danach: Eroberung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten