Wort davor: Ernweg

erobern

erobern (I)
Erklärung: erlangen, bekommen, erwerben.

erobern (I 1)
Erklärung: allgemein, auch gerichtlich.

erobern (I 1 a)
Erklärung: Sachen.

erobern (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: erübrigen.
erobern (I 1 b)
Erklärung: Rechte.
erobern (I 2)
Erklärung: kriegerisch.
erobern (I 3)
Erklärung: bergmännisch: gewinnen.
erobern (II)
Erklärung: Kinder zeugen.
erobern (III)
Erklärung: "einen rechtlichen Anspruch durchsetzen".
erobern (IV)
Erklärung: überwinden.

Wort danach: Eroberung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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