Wort davor: Ernpfennig

Ernrecht
Erklärung: "Recht der Ernte, der Schnitter zu größeren Freiheiten gegen die Schnitterinnen" Lexer I 659.
vgl. Arnrecht.

Ernrecht (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "der die letzte Erntearbeit macht, bekommt das Ernterecht (wird betrunken gemacht)" SchleswHWB. I 177.

Wort danach: Ernst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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