Ernrecht
Erklärung:
"Recht der Ernte, der Schnitter zu größeren Freiheiten gegen die Schnitterinnen" Lexer I 659.
vgl.
Arnrecht.
Ernrecht (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"der die letzte Erntearbeit macht, bekommt das Ernterecht (wird betrunken gemacht)" SchleswHWB. I 177.
Wort danach: Ernst
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