Belegtext:
wenn ein lehnguth getheilt wird in das vierdte oder achte theil, ersteigen sich die hüner unserm gnedigen herrn, erniedrigen sich auch, wenn die güther wiederum zusammen kommen Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle:GrW. III 550
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)