Wort davor: Ernennungsrecht
erneuen
Erklärung:
wie erneuern.
erneuen (I)
Erklärung:
(Privilegien und ähnliches).
erneuen (II)
Erklärung:
Rechtshandlungen.
- Belegtext:
die sache alle jar vor des richs gericht zu Fr. offnen und ernuwen
Datierung: 1406
Fundstelle: LSchrP. 194
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- Belegtext:
zum dritten mal syne klage ernuwit
Datierung: 1495
Fundstelle: ArchSchweizG. 3 (1844) 312
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
- Belegtext:
wo aber derselb verkhaufer solch vertrettung thät nicht als gemainer beschirmer, sonder das er die handlung in sich erneuen und damit den khaufer aus des clagers ansprach ziehen wollt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 344
erneuen (III)
- Belegtext:
ob der furst des lands wolt pfenning ernewen, mit ainem ainfeltigen eysen
Datierung: 1277
Fundstelle: Herrgott,MAustr. II 1 S. 257
Wort danach: erneuern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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