Wort davor: ernden
ernennen
ernennen (I)
ernennen (I 1)
Erklärung:
etwas anzeigen, mitteilen.
- Belegtext:
wer ... verfahen will, der soll es dem richter ernennen
Datierung: 1408
Fundstelle: ZBergr. 23 (1882) 214
- Belegtext:
yn die gerume zceit ... ernennen und zu schreiben
Datierung: 1482
Fundstelle: BergeUB. 322
- Belegtext:
die hinderlegten oder ernanten [angebotenen, im Besitz des Schuldners bleibenden] pfänder
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: SchweizId. IV 749
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ernennen (I 2)
ernennen (I 2 a)
Erklärung:
(einen Termin) ansetzen, bestimmen.
ernennen (I 2 b)
ernennen (I 3)
Erklärung:
part. erwähnt, genannt.
ernennen (II)
Erklärung:
jemanden ernennen.
ernennen (II 1)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
ernennen (II 2)
- Belegtext:
den jeder in sinem ... testament zu sinem erben institueren und ernennen worde
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: BuchWeinsberg II 62
ernennen (II 3)
Erklärung:
angeben, nennen.
ernennen (III)
- Belegtext:
ward ... zurecht ernannt und gesprochen
Datierung: 1509
Region/Autor/Textsorte:
Beuron
Fundstelle: FreibDiözArch. 19 (1887) 285
Wort danach: Ernennung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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