Wort davor: ernden

ernennen

ernennen (I)

ernennen (I 1)
Erklärung: etwas anzeigen, mitteilen.

ernennen (I 2)

ernennen (I 2 a)
Erklärung: (einen Termin) ansetzen, bestimmen.
ernennen (I 2 b)
ernennen (I 3)
Erklärung: part. erwähnt, genannt.
ernennen (II)
Erklärung: jemanden ernennen.

ernennen (II 1)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.
ernennen (II 2)
ernennen (II 3)
Erklärung: angeben, nennen.
ernennen (III)

Wort danach: Ernennung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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