Wort davor: ernamen

ernamsen

ernamsen (I)
Erklärung: ernennen, bestimmen.

ernamsen (II)
Erklärung: einen Zeitpunkt festsetzen, angeben.
ernamsen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: einen Ort, Stelle.

Wort danach: Ernamsung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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