Wort davor: Ermessigung

Ermessung
Erklärung: Befinden, Ermessen;.

Ermessung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ansehung, Beurteilung, Berücksichtigung.

Wort danach: ermieten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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