Wort davor: Ermächtigung
ermahnen
ermahnen (I)
Erklärung:
erinnern, (auf)fordern, (ver)mahnen.
ermahnen (I 1)
ermahnen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Mahnung, Warnung.
- Belegtext:
der mit weibspersonen über daß ermahnen deß landt-commenthurs ... in offenen schanden ... lebt
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 131
ermahnen (I 2)
ermahnen (I 2 a)
Erklärung:
gerichtlich in Anspruch nehmen, einklagen.
ermahnen (I 2 b)
Erklärung:
jemanden mahnen, belangen.
ermahnen (I 2 c)
- Belegtext:
des anclagers fürsprech ... sprechen sol: herr der richter also ermant euch der anclager das ir im richten laßt
Datierung: 1485
Fundstelle: NürnbHGO. 540
ermahnen (I 2 d)
ermahnen (I 3)
Erklärung:
einberufen.
- Belegtext:
zu dem reichstag ... ermanen
Fundstelle: ZFerd.2 8 (1842) 152
ermahnen (I 4)
Erklärung:
fragen.
ermahnen (II)
Erklärung:
eintreiben, einziehen.
ermahnen (III)
Erklärung:
lehnrechtlich muten.
Wort danach: Ermahnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten