Wort davor: Erlösungsgnade
Erlösungsrecht
- Belegtext:
gefelt ... solches gutt dem probste, so kan er solches nechst den blutsfreinden lösen oder aber einem andern sein erlösungsrecht übergeben
Datierung: 1471
Fundstelle: Hertzog,Maursmünster 108
Wort danach: Erlrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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