Wort davor: Erleuchtung
erliegen
erliegen (I)
erliegen (I 1)
Erklärung:
erlöschen, aufhören.
- Belegtext:
wann dieselb [institution] ... nit bestehen kan, so erligen die andern verordnungen alle miteinander
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 8, 1
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLTfl. III 7, 1
erliegen (I 2)
- Belegtext:
T. ... und die anderen, deren sache erliegen bleibet, haben nicht über unrecht zu klagen
Fundstelle: Sonnenfels,GesSchr. III 598
erliegen (II)
Erklärung:
(durch Liegen) erdrücken.
erliegen (III)
Erklärung:
brach liegen.
Wort danach: Erliegung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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