Wort davor: Erlegungsfrist
erlehnen
erlehnen (I)
Erklärung:
als Lehen haben.
- Belegtext:
wer under uns dehein guot in genomen het oder erlehent
Datierung: 1331
Fundstelle: RappoltsteinUB. I 316
- Belegtext:
ich ... tun kunt ..., das ich empfangen habe und erlehend zu eim rehten ewigen erbe ... ein hus
Datierung: 1372
Region/Autor/Textsorte:
Colmar
Fundstelle: Beer,Erbleihe 84
erlehnen (II)
Erklärung:
entleihen.
- Belegtext:
ob jemandts in gutem glauben geld erlenete
Fundstelle: SaarbrückenLR. IV 3, 5
erlehnen (III)
Erklärung:
einstellen.
Wort danach: Erlehnung?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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