Wort davor: Erlegungsfrist

erlehnen

erlehnen (I)
Erklärung: als Lehen haben.

erlehnen (II)
Erklärung: entleihen.
erlehnen (III)
Erklärung: einstellen.

Wort danach: Erlehnung?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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