Wort davor: erlauten

erläutern
Erklärung: erklären.

erläutern (I)
Erklärung: Rechtssatzungen verlautbaren.

erläutern (II)
Erklärung: einen Rechtsfall entscheiden.
erläutern (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: nachprüfen?
erläutern (III)
Erklärung: reflexiv.

erläutern (III 1)
Erklärung: sich beraten.
erläutern (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich äußern.
erläutern (III 2)
Erklärung: "sich rechtfertigen".

Wort danach: Erläuterung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten