Wort davor: Erlaubnisschein
Erlaubniszettel
Erlaubniszettel (I)
Erlaubniszettel (II)
- Belegtext:
ist zur vermeidung der fluechtig werdenden personen, keiner ohne erlaubnisszettel des reichsvizekanzlers ... mit der post zu befoerdern
Datierung: 1753
Fundstelle: ÖstVerordn. I 97
Wort danach: Erlaubung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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