Wort davor: Erlaubnis

Erlaubnisbrief

Erlaubnisbrief (I)
Erklärung: Waffenschein.

Erlaubnisbrief (II)
Erklärung: "dem Gläubiger erteilte gerichtliche Bewilligung, über gepfändete Güter zu verfügen".
Erlaubnisbrief (III)

Wort danach: Erlaubnisschein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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