Wort davor: Erlaubnis
Erlaubnisbrief
Erlaubnisbrief (I)
Erklärung:
Waffenschein.
- Belegtext:
daß er zuvor einen erlaubnuß-briff [auf Reisen eine Büchse zu tragen] gehabt
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. Q 61
Erlaubnisbrief (II)
Erklärung:
"dem Gläubiger erteilte gerichtliche Bewilligung, über gepfändete Güter zu verfügen".
Erlaubnisbrief (III)
Wort danach: Erlaubnisschein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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