Wort davor: Erlattin

Erlaub
Erklärung: Erlaubnis.
vgl. Urlaub.

Erlaub (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Erlaubnisschein.

Wort danach: Erlaubbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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