Erlaßjahr Erklärung:in welchem dem Verpflichteten die Abgabe erlassen wird.
Belegtext:
das völlige meßkorn ... müssen die ... besitzere klägern abstatten, und ist er nicht schuldig ... jemanden frei- oder erlaßjahre zu indulgiren Datierung: 1655
Fundstelle:CöllnKons. 503