Wort davor: erkundigen

Erkundigung

Erkundigung (I)
Erklärung: Untersuchung, Feststellung.

Erkundigung (II)
Erklärung: Beweisaufnahme; gerichtliche Untersuchung.
vgl. Erkundung.

Wort danach: erkundlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten