Wort davor: erkümmern
erkunden
erkunden (I)
Erklärung:
feststellen; 2Kunde (I) über etwas einziehen, erlangen.
erkunden (II)
Erklärung:
ausweisen, urkundlich dartun.
erkunden (III)
Erklärung:
anerkennen.
- Belegtext:
haben ... in für iren rechten herrn erkündt
Fundstelle: SchwäbWB. II 813
erkunden (IV)
Erklärung:
verkünden.
- Belegtext:
in die aucht mit urtail und recht declariert und erkündt
Fundstelle: SchwäbWB. II 813
erkunden (V)
Erklärung:
reflexiv: sich erkundigen.
Wort danach: erkundigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten