Wort davor: erkräften
erkräftigen
Erklärung:
beschwören?
- Belegtext:
mag [man] seyn eygin vnd syn erbe beseczin mit gerichte vnd dor uf clagin vor di schult unde [das] ircreftegin do vor
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: MagdebBresl. 96f.
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Wort danach: erkramen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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