Wort davor: erkommen
erkräften
Erklärung:
ermächtigen; einsetzen.
- Belegtext:
ettlich willkorn richter werden zu zeiten erkreft, das sy nit nach rechtlicher ordnung erkennen, sunder die partheien sunst freuntlich entschaiden
Datierung: 1509
Fundstelle: Haltaus 397
Wort danach: erkräftigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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