Wort davor: Erkobernis
Erkoberung
Erkoberung (I)
Erklärung:
zu erkobern (I 2).
- Belegtext:
die errungenschaft, erkoberung, das ... erworbene, gewonnene vermögen
Datierung: 1767
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1838
Erkoberung (II)
Erklärung:
zu erkobern (II 2).
- Belegtext:
gienk her J. ... vur gerichte unde gap ... dem bischof ... sine clage wider unde alle die erkoverunge wider, die er uf den hof erkovert hete
Datierung: 1286
Fundstelle: MGConst. III 558
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
so man imme mit gerichtz herkoberung wysen wil
Datierung: 1472
Fundstelle: SchlettstStR. 361
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- Belegtext:
biß ime an sine erkoberung ein genugen beschicht
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: OppenhStB. 197
- Belegtext:
wer ... der erst ist mit seiner erkoberung ..., der soll von erst bezahlt [werden]
Datierung: 1503
Fundstelle: SchlettstStR. 647
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Erkoberung (III)
Erklärung:
zu erkobern (III).
Wort danach: Erkoberungsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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