Wort davor: Erkoberung
Erkoberungsbrief
- Belegtext:
von erkobrungsbriefen. ein jeeder erkoberungs-brieff soll haben die nachfolgende puncten und articul: zum ersten soll der kläger außerklagt haben, es seye von zinnß oder schuldt wegen
Region/Autor/Textsorte:
Weißenburg
Fundstelle: MünchenGA. 23 (1846) 194
Wort danach: erkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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