Wort davor: erklecklich

erkobern

erkobern (I)
Erklärung: gewinnen, erlangen.

erkobern (I 1)
Erklärung: allgemein.

erkobern (I 2)
Erklärung: (in der Ehe) erarbeiten.
erkobern (I 3)
Erklärung: aufbringen.
erkobern (I 4)
erkobern (II)
Erklärung: gerichtlich.

erkobern (II 1)
Erklärung: jemanden erfolgreich belangen.
erkobern (II 2)
Erklärung: etwas zugesprochen erhalten.
erkobern (III)
Erklärung: "etwas in Abgang Geratenes wieder auffrischen, herstellen".
erkobern (IV)
Erklärung: reflexiv.

erkobern (IV 1)
Erklärung: sich schadlos halten.
erkobern (IV 2)
Erklärung: (Erlaubnis) einholen.

Wort danach: Erkobernis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten