Wort davor: Erklärung
Erklärungsfrist
- Belegtext:
bemeldtem interessenten eine erklährungs-friest von acht tagen anzuberaumen geruhet
Fundstelle: Kriegk,Goethe 434
Wort danach: Erklärungsverordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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