Wort davor: Erkiesung

erklagen
vgl. unerklagt.

erklagen (I)

erklagen (II)
Erklärung: jemanden (erfolgreich) verklagen, gerichtlich belangen.

erklagen (II 1)
Erklärung: allgemein.
erklagen (II 2)
Erklärung: insbesondere jemanden in die Acht bringen.
erklagen (III)

erklagen (III 1)
Erklärung: (eine Sache) (mit Erfolg) einklagen, durch Klage erwerben.
erklagen (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: etwas (eine Verurteilung) durch Klagen durchsetzen.
erklagen (III 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: zusprechen.
erklagen (III 2)
Erklärung: anzeigen, etwas klagend vorbringen.
erklagen (III 3)
Erklärung: beweisen.
erklagen (IV)
Erklärung: reflexiv.

erklagen (IV 1)
Erklärung: sich (gerichtlich) beklagen, beschweren.
erklagen (IV 2)
Erklärung: sich etwas einklagen.
erklagen (IV 3)
Erklärung: (sich an-)klagen.

Wort danach: Erklagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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