Wort davor: Erker
erkiesen
vgl.
Geschlechtserkorene.
erkiesen (I)
Erklärung:
jemanden (er)wählen, bestimmen.
erkiesen (I 1)
erkiesen (I 2)
- Belegtext:
di he irkuset zu erbin
Datierung: 1306
Fundstelle: EberbachUB. II 492
- Belegtext:
in seinem testament einen andern erkiesen
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 15, 18
erkiesen (I 3)
Erklärung:
an Kindesstatt annehmen.
- Belegtext:
den A. to eneme sone hadde irkorn
Datierung: 1238
Fundstelle: SächsWChr. 89
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erkiesen (II)
Erklärung:
etwas entscheiden, feststellen, bestimmen.
erkiesen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
einverstanden sein.
- Belegtext:
so erkiesen ich uf mich und wielküren min. vorg. bödeampt virlören mir genzelich und darna niemirme zu sprechene
Datierung: 1329
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 521
Wort danach: Erkiesung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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