Wort davor: Erker

erkiesen
vgl. Geschlechtserkorene.

erkiesen (I)
Erklärung: jemanden (er)wählen, bestimmen.

erkiesen (I 1)

erkiesen (I 2)
erkiesen (I 3)
Erklärung: an Kindesstatt annehmen.
erkiesen (II)
Erklärung: etwas entscheiden, feststellen, bestimmen.
erkiesen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: einverstanden sein.

Wort danach: Erkiesung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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