Wort davor: Erkenngeld
erkenntlich
erkenntlich (I)
Erklärung:
kenntlich, bestätigend.
erkenntlich (II)
Erklärung:
bekannt, erwiesen.
erkenntlich (III)
Erklärung:
geständig; erkenntlich sein anerkennen, eingestehen.
- Belegtext:
nachdem D. des briefs ... erkentlich ist, und sins anzales zu geben urbudig ist
Datierung: 1442
Fundstelle: LSchrP. 216
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- Belegtext:
umb gichtig und erkanntliche schuld
Datierung: 1450
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 74
- Belegtext:
waren des brutlauffsbrieffs und anderer briefe, die gelesen wurden, erkenntlich
Datierung: 1457
Fundstelle: FrankfOHof 495
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Wort danach: Erkenntlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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