Wort davor: erinnerungsweise

erjagen

erjagen (I)
Erklärung: etwas (gerichtlich) erwerben, gewinnen.
erjagen (II)
Erklärung: jemanden (erfolgreich) "gerichtlich belangen, für Schuldforderungen".
erjagen (III)
Erklärung: "nachforschen".

Wort danach: erjähren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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