Wort davor: erinnerungsweise
erjagen
erjagen (I)
Erklärung:
etwas (gerichtlich) erwerben, gewinnen.
erjagen (II)
Erklärung:
jemanden (erfolgreich) "gerichtlich belangen, für Schuldforderungen".
- Belegtext:
berechtet am gericht und in erjagt mit recht bis uff pfand
Datierung: 1530
Fundstelle: Argovia 9 (1876) 113
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erjagen (III)
Erklärung:
"nachforschen".
Wort danach: erjähren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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