Wort davor: erhungern
erinnern
erinnern (I)
erinnern (I 1)
Erklärung:
in Erinnerung bringen.
- Belegtext:
we erinnet iw des, dat gy ... eyn recht vns spreken
Datierung: 1334
Fundstelle: Schiller-Lübben I 721
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- Belegtext:
wer, daz eyn knecht eyne juncfrowe anspreche um gelobde, dy de e anlangete, spricht dy juncfrowe jo czu den gelobden, so mag sy den knecht wol nemen, spricht sy abir neyn und der knecht jo und wil dy
juncfrowe vindern mid ansprache und do von nicht laßen, dem knechte sal man daz houbt abeslon
Datierung: 1385
Fundstelle: OschatzStat. 49
- Belegtext:
eine reformation ... renoveret und erinnert
Datierung: nach 1517
Fundstelle: Pufendorf IV app. 40
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- in Google Books
- Belegtext:
seiner vorgethonen glübt zum gericht wiederumb erinnert
Datierung: 1557
Fundstelle: Wiesloch 717
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- Belegtext:
erinnert man in ... seiner gethonen bekanntnus
Fundstelle: StraubingStR. 334
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erinnern (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ermahnen.
- Belegtext:
zuer schuldigkeit angeleitet und ernstlich erinnert
Datierung: 1625
Fundstelle: FreibDiözArch. 27 (1899) 325
- Belegtext:
verwiesen und nachmahlen erinnert, der ... anordnung überal punctuel nachzuleben
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 204
erinnern (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
jemandem etwas vorhalten.
- Belegtext:
item sagt F.H. uf erinnerten aid, das M. ... zu ihm kommen sei
Datierung: 1556
Fundstelle: WiesbadenGB. 81
- Belegtext:
danach sin de getzuegen der ... sache durch de ... richter genochsam erinnert
Datierung: 1574
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 66
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- Belegtext:
wann ain partei nach erindertem abschied oder urtl die appellation umbgehet
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 32 § 6
erinnern (I 2)
Erklärung:
überführen, beweisen.
erinnern (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"in Erfahrung bringen", finden.
erinnern (II)
Erklärung:
benachrichtigen, in Kenntnis setzen.
erinnern (III)
Erklärung:
(gerichtlich) verhören.
erinnern (IV)
Erklärung:
entscheiden, aussprechen.
erinnern (V)
Erklärung:
substantiviert: Forderung, Begehren, Wunsch.
erinnern (VI)
Erklärung:
reflexiv.
erinnern (VI 1)
- Belegtext:
weil sich ... die ... commissarien des ... bemelten ... abschides ... zu erinnern wissen: so ist für unnöthig eracht, dieselben allhier ... zu erholen
Datierung: 1549
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 15
- Belegtext:
sich ... des reichs bescheide ... erinnern
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Ellissen,Einbeck 26
erinnern (VI 2)
Erklärung:
Beweis führen, beweisen.
Wort danach: Erinnerung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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