Wort davor: erhungern

erinnern

erinnern (I)

erinnern (I 1)
Erklärung: in Erinnerung bringen.
erinnern (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: ermahnen.
erinnern (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: jemandem etwas vorhalten.
erinnern (I 2)
Erklärung: überführen, beweisen.
erinnern (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: "in Erfahrung bringen", finden.
erinnern (II)
Erklärung: benachrichtigen, in Kenntnis setzen.
erinnern (III)
Erklärung: (gerichtlich) verhören.
erinnern (IV)
Erklärung: entscheiden, aussprechen.
erinnern (V)
Erklärung: substantiviert: Forderung, Begehren, Wunsch.
erinnern (VI)
Erklärung: reflexiv.

erinnern (VI 1)
erinnern (VI 2)
Erklärung: Beweis führen, beweisen.

Wort danach: Erinnerung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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