Wort davor: Erhol
erholen
erholen (I)
erholen (I 1)
Erklärung:
wiedergutmachen.
erholen (I 2)
Erklärung:
sich schadlos halten.
erholen (II)
Erklärung:
wiederbeanspruchen.
- Belegtext:
kunnen die alienierten gueter ... erholt und revociert werden
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. II Tit. 10 § 4
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V Tit. 129
erholen (III)
Erklärung:
einlösen.
erholen (IV)
Erklärung:
wiederholen.
erholen (IV 1)
Erklärung:
allgemein.
erholen (IV 2)
Erklärung:
eine Prozeßhandlung erneut vornehmen (meist reflexiv).
erholen (V)
Erklärung:
holen.
erholen (V 1)
Erklärung:
wörtlich.
erholen (V 2)
Erklärung:
(Rat, Rechtsbelehrung usw.) einholen.
erholen (V 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Rechtslage feststellen.
erholen (VI)
Erklärung:
bergrechtlich: einen Erbstollen weitertreiben.
Sachhinweis:
ZRG.2 Germ. 50 (1930), 281f.
- Belegtext:
eine fundgrube mit beiden nexten mosen, sampt beiden tifen stolen und diselben zu erholen, so off von noten
Datierung: 1534
Fundstelle: GraupenBergb. 128
- Belegtext:
W.S. hot beschtetiget s. Anna funtgrube sampt der under nechsten mosse und einen erpstollen, mir zu erholen, so oft es mir von notten ist
Datierung: 1541
Fundstelle: GraupenBergb. 47
Wort danach: Erholung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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