Wort davor: Erhol

erholen

erholen (I)

erholen (I 1)
Erklärung: wiedergutmachen.

erholen (I 2)
Erklärung: sich schadlos halten.
erholen (II)
Erklärung: wiederbeanspruchen.
erholen (III)
Erklärung: einlösen.
erholen (IV)
Erklärung: wiederholen.

erholen (IV 1)
Erklärung: allgemein.
erholen (IV 2)
Erklärung: eine Prozeßhandlung erneut vornehmen (meist reflexiv).
erholen (V)
Erklärung: holen.

erholen (V 1)
Erklärung: wörtlich.
erholen (V 2)
Erklärung: (Rat, Rechtsbelehrung usw.) einholen.
erholen (V 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Rechtslage feststellen.
erholen (VI)
Erklärung: bergrechtlich: einen Erbstollen weitertreiben.
Sachhinweis: ZRG.2 Germ. 50 (1930), 281f.

Wort danach: Erholung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten