Wort davor: Erhandlungstag

erhängen, erhenken

erhängen (I)
Erklärung: jemanden zur Strafe.

erhängen (II)
Erklärung: sich selbstmörderisch.

Wort danach: Erhängnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten