Wort davor: Erhaltungvorsorge

erhandeln

erhandeln (I)
Erklärung: etwas (durch Handel, Kauf) erwerben, einhandeln.

erhandeln (II)
Erklärung: jemanden dingen.
erhandeln (III)
Erklärung: jemanden ernennen.
erhandeln (IV)

Wort danach: Erhandlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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