Wort davor: Ergötzung
ergreifen
ergreifen (I)
Erklärung:
ertappen, antreffen, festnehmen.
ergreifen (II)
Erklärung:
greifen (als symbolische Handlung).
- Belegtext:
wär ... daz sich ainer des rechten versumpty vor mittemtag, vnd kumpt er, so der abbt vffgesitzt, vnd ergreifft er in bey dem stegrayff, so soll er in volles recht gestatten
Datierung: 1387
Fundstelle: MBoica 23 S. 266
ergreifen (III)
Erklärung:
erreichen.
ergreifen (IV)
Erklärung:
einholen (bildlich).
- Belegtext:
so der zwifalt zins den andren zins ergryft ungewert
Datierung: 1514
Fundstelle: JbGraubünden 40 (1910) S. 24
ergreifen (V)
Erklärung:
vergreifen.
- Belegtext:
sal er sich an dem gute nicht dergriffen
Datierung: 1479
Fundstelle: LübbStB. 94
ergreifen (VI)
Erklärung:
(Rechtskraft) erlangen.
- Belegtext:
vnd ergreifft also das ergangen vrteil seine krafft
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz Bl. 75
ergreifen (VII)
Erklärung:
begreifen.
Wort danach: Ergreifung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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