Wort davor: Ergegenlegung

ergehen
vgl. erstergangen.

ergehen (I)

ergehen (I 1)
Erklärung: in Augenschein nehmen.

ergehen (I 2)
Erklärung: erreichen (räumlich).
ergehen (II)

ergehen (II 1)
Erklärung: Recht, Urteil.
ergehen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv.
ergehen (II 2)
ergehen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: unternehmen.
ergehen (II 3)
ergehen (III)

ergehen (III 1)
Erklärung: geschehen, sich ereignen, vor sich gehen.
ergehen (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: zustoßen.
ergehen (III 2)
Erklärung: vorgenommen werden.
ergehen (IV)

ergehen (IV 1)
Erklärung: fällig werden, auflaufen; erzielen.
ergehen (IV 2)
Erklärung: verstreichen.
ergehen (V)

ergehen (V 1)
Erklärung: Anklage erheben.
ergehen (V 2)
Erklärung: jemanden überführen, überwinden.
ergehen (V 3)
Erklärung: Recht erlangen.
ergehen (VI)

Wort danach: Ergehrung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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