Wort davor: erganten
ergänzen
vgl.
ergötzen.
ergänzen (I)
ergänzen (I 1)
ergänzen (I 2)
- Belegtext:
wann jemand zu seiner gemachten arbeit etwas von eines anderen materi hinzuthut, dasselbig zu ergänzen, zu verbessern oder zu ziehren
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 44
Faksimile
ergänzen (I 3)
- Belegtext:
die gemeinen rechte abgeändert, ergänzt oder erklärt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. Einl. § 7
ergänzen (II)
Erklärung:
ersetzen, vergüten.
ergänzen (III)
Erklärung:
reflexiv: sich schadlos halten.
Wort danach: Ergänzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten