Wort davor: ergäbig

ergangen

ergangen (I)
Erklärung: ?
vgl. erwart?, hergaven?.

ergangen (II)
Erklärung: Partizip zu ergehen.

Wort danach: Ergängnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten