Wort davor: Erfolgnisbuße

Erfolgung

Erfolgung (I)
Erklärung: rechtliche Erlangung, Zusprechung; Durchführung (eines Urteils), Vollstreckung, Einantwortung.

Erfolgung (II)
Erklärung: Erbschaft, Anfall.

Wort danach: Erfolgungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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