Wort davor: erfolgen
Erfolger
Erklärung:
der sein Anrecht auf etwas nachweist.
- Belegtext:
wy sy bynnen jar und taghe bewysinge darczu brengen, das sy rechte erfolger derselben guttere sein
Fundstelle: HanseRez.2 I 236
- Fundstelle: Lexer I 691
- Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1836
Wort danach: Erfolgerung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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