Wort davor: Erfindung

Erfolg

Erfolg (I)
Erklärung: "Eintreten, Geschehen (aber nicht die Wirkung)".

Erfolg (II)
Erklärung: einer Verordnung, einem Gesetz Erfolg tun : "ihm nachkommen".

Wort danach: Erfolgbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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