Wort davor: erfallen
Erfällnis
Erfällnis (I)
Wortbildungshinweis: zu
erfallen (I).
Erfällnis (II)
Erklärung:
Wiedererstattung.
Erfällnis (III)
Erklärung:
Strafandrohung.
- Belegtext:
oevergegeven ind in guden truwen mit ervelnisse der vurg. penen geloift
Datierung: 1491
Fundstelle: QKölnHandel III 37
Wort danach: Erfangde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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