Wort davor: erfallen

Erfällnis

Erfällnis (I)
Wortbildungshinweis: zu erfallen (I).

Erfällnis (II)
Erklärung: Wiedererstattung.
Erfällnis (III)
Erklärung: Strafandrohung.

Wort danach: Erfangde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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